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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Änderungen im Gefahrgutrecht für uns eine Gefahr ? | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498348 | ||
Datum | 26.07.2008 19:29 MSG-Nr: [ 498348 ] | 6363 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Vollmer Bestes Beispiel hier, UN 1017 Chlor TOC wird nicht mehr wie bisher mit den Gefahrzetteln 2.3 und 8 sondern neu mit den Gefahrzetteln 2.4 und 5.1 gekennzeichnet. Na dann fangen wir doch mal an, die Lücken zu schließen: Gibt es ein Muster von Nr. 2.4 im Netz? Geschrieben von Marco Vollmer 4. Wegfall der Unfallmerkblätter / Schriftlichen Weisungen ! Dem haben die Vertreter der Deutschen Feuerwehren in den Gefahrgutgremien allerdings zugestimmt. Grund ist, dass als Ersatz die ERI-Cards zur Verfügung stehen und somit die Forderung nach weiteren an die FW gerichteten Informationen nicht aufrecht gehalten werden konnte. Un dmal ehrlich: Mehr als in den ERICS stand in den Weisungen ja auch nicht. An der Fahrer richten die sich aber schon länger! Was mich freut ist, dass zunehmend Warntafeln mit Nummern an Stückgutfahrzeugen auftauchen. Das ist doch mal eine Verbesserung für uns. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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