Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8L., Lengede/Broistedt / | 498404 |
Datum | 27.07.2008 09:58 MSG-Nr: [ 498404 ] | 11520 x gelesen |
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Guten Morgen Henrik,
Geschrieben von Henrik StellfeldtMal Hand aufs Herz, was anders als Worthülsen beinhaltet der o.g. Teil des Kommentares doch wirklich nicht
als "Worthülsen" würde ich das nicht bezeichnen. Ein Kommentar entsteht nicht dadurch, daß zwei gelangweilte Feuerwehrbeamte einfach drauflosschreiben und der Text ohne Prüfung unters Volk kommt. Und wenn Du/ Ihr wirklich eine Ausnahmegenehmigung wollt ,sofern diese überhaupt möglich ist ("...dürfen nicht..."), würde ich versuchen, diese "Worthülsen" zu widerlegen.
Geschrieben von Henrik StellfeldtOder kann mir jemand erklären, wie die organisatorische u personelle Selbständigkeit der FF durch Angehörige der BF gefährdet werden kann?
Nicht gefährdet, dominiert bedeutet beherrscht oder geprägt. Wer hat hier wovor Angst gehabt? Die "Ortsbauernführer", die Kommunen weil Professionalität auch Geld kostet oder der Dienstherr des BF Angehörigen (..."mit voller Hingabe"...)?
Geschrieben von Henrik StellfeldtUnd eine wirkliche Pflichtenkollision konnte hier im Thread auch noch nicht genannt werden...
Eine mögliche Pflichtenkollision wird erst als zweites genannt, ist also noch nicht einmal das Hauptargument. Das Wort "...sollte im Einsatzfall..." weicht das Ganze ein wenig auf, das läßt sich organisieren.
Gruß
Olli
Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung
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