Rubrik | Einsatz |
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Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498434 |
Datum | 27.07.2008 12:50 MSG-Nr: [ 498434 ] | 121032 x gelesen |
Infos: | 24.07.08 Bericht Neue Westfälische Zeitung
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Siegfried FemersMedikamente oder weitere Medizintechnik können nicht als Argument herangezogen werden
warum dat denn nicht?
Geschrieben von Siegfried FemersDer Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Das geschieht an der Einsatzstelle bzw. im Fahrzeug und nicht während der Fahrt.
jau, kommt es nicht immer auf die jeweillige situation drauf an? willste z.b. ne milzrubtur stundenlang im RTW behandeln.....dann müßte das NEF aber mehrmals infusionen von der wache/krankenhaus holen bzw. blutkonserven und am besten bringt er dann noch das OP-team mit, damit der pat. nicht nach stundenlanger herstellen der transportfähigkeit im RTW verstirbt........ok, da wäre der NA ja mal nicht abkömmlich.........
Geschrieben von Siegfried FemersIm übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen.
auch mal wieder ein jau, boah, liegst du zu hause, oder biste auch auf der strasse? junge, bekommst du überhaupt mit, dass immer weniger kohle zur verfügung steht für den RD? anscheinend ja nicht, sonst würdest du solche aussagen nicht treffen.
du kannst ja mal ne spende für uns starten, dann können wir gerne weiter drüber diskutieren, das es aus diversen gründen schwachsinn ist, sachen nur auf dem NEF vorzuhalten.
Geschrieben von Siegfried FemersFür vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Anders wäre eine Abrechnung beim Kostenträger auch gar nicht möglich. Oder andersherum: Begleitet ein Notarzt einen Transport, steigt dann irgendwann während der Fahrt aus weil er sich für abkömlich hält und wird diese Fahrt dann als NA-Einsatz abgerechnet, dann halte ich das für einen eindeutigen Betrug des Kostenträgers., denn Abkömlichkeit heißt im gleichen Moment auch Nicht-Notwendigkeit.
kohle kohle kohle....immer die selbe laier. ok, fürn eingewachsenen fußnagel halte ich deine begründung für ok....es ist aber immer situationsabhängig. hast du nen hypotonen pat. im RTW der unter laufener infusion wieder nen normalen RR während des transportes entwickelt und es kommt zu einer kinderrea........jau, wenn der NA sagt, dass er diesen einsatz übernehmen kann, dann halte ich das für vollkommen korrekt und so sollte es auch sein.
Geschrieben von Siegfried FemersZusammengefasst können die Argumente Medikamente, Medizintechnik und Abkömlichkeit nicht als Argument dafür herhalten dass ein NEF einen RTW mit Sonderrechten begleiten darf.
...dein zusammenfassen heißt für mich......sesselpuper.
Geschrieben von Siegfried FemersEs mag im Einzelfall Situationen geben wo dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, aber generell einen Freibrief dafür zu geben halte ich für nicht legitim.
grrrrrrrrr, wie willste denn den einzelfall begründen bzw. ausführen? es geht hier um die begleitung des RTW durch das NEF. soll ich als NEF-fahrer sagen....hm, es könnte gleich nen polytrauma kommen....ich begleite jetzt den transport mit alarm, oder ich entscheide mich den transport nicht zu begleiten...nach dem motto.....pah, et küt so oder so nix dramatisches......
Geschrieben von Siegfried Femerswarum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino?
ja, lieb ist er und vorallem hat er fachlich ahnung und weiß was draussen ab geht, was du anscheinend ja nicht weißt.
Geschrieben von Siegfried FemersOder andersherum: Würde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten.
...dann mach es doch...... bist bestimmt auch so'nen kollegenanscheisser. puh, wat bin ich froh, dass du nicht bei uns auf der wache bist.
sorry @all, aber ich kann solche leute nicht leiden, die direkt mit nem rechtsstreit drohen und vorallem nicht, wenn sie aus den eigenen kreisen kommen.......muß jetzt erst mal wieder runter kommen....sonst....oh, ich muß ja aufpassen was ich schreibe, sonst bekomme ich noch ne klage von dem lieben hr. femers.....dat kann ich ja mal gar nicht verkraften...lach mich wech
trotzdem liebe grüße hr. femers
sven
Hier die Wache, wo ich mit dem NEF hinter dem RTW her fahre
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