Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 498691 |
Datum | 28.07.2008 16:38 MSG-Nr: [ 498691 ] | 19169 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Hi!
Geschrieben von Christof StroblLeider, bis einer von einem Gericht eine auf den Deckel bekommt, dann schaut man blöd!
Richtig, im Strafrecht immer. Und wenn ein (Straf-)Richter nicht der Meinung ist, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Einsatz gerechtfertigt ist, dann schaut der Fahrer schön blöd aus der Wäsche - und demnächst den Feuerwehrautos von zu Hause hinterher, weil er seine 6 Monate (oder mehr) ohne Fahrerlaubnis absitzt und (wenn es richtig dick kommt) auch noch auf den nächsten freien Termin zur MPU ("Idiotentest"), der ca. 1.000 EUR kostet, wartet, weil die Fahrerlaubnisbehörde seine generelle Fahreignung in Frage gestellt hat. Plus ca. 1 Netto-Monatsgehalt an Geldstrafe, die auch niemand für ihn übernimmt. Anschließend schmeißt einen noch der Chef raus, weil er niemanden über die Zeit nur mit Büroarbeit beschäftigen kann.
Und wofür? Für ein Fehlalarm, eine BMA, eine Ölspur, Fleisch im Topf oder was es sonst für wichtige Einsätze gibt, für die es sich lohnt, das eigene Leben zu versauen...
Bei dieser Fallgruppe gibt es nur ganz extreme Ausnahmefälle und würde ich auch nur für Fahrer gelten lassen, die eigentlich im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind, d.h. ein Lkw grundsätzlich beherrscht wird, nur vorübergehend ein Fahrverbot besteht bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Oder von mir aus wenn es ein gesichertes Feuer im 5. OG mit Menschenrettung ist und es ist der einzige DL-Maschinist bzw. die einzige DL im Umkreis von 20 km.
Aber wie gesagt, es kommt derart auf den konkreten Einzelfall an, das man es besser lässt.
Geschrieben von Christof StroblUnd man sollte sich eigentlich darauf verlassen können, dass der, der eine Ausbildung hält, sich auch darauf vorbereitet hat und keine Scheißhausparolen weiter getragen werden.
Nicht gleich auf den Ausbilder schimpfen. Das kann genauso gut das Flüsterpost Prinzip sein.
Gruß
Katja
"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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