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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 499460 | |||
Datum | 31.07.2008 16:46 MSG-Nr: [ 499460 ] | 101955 x gelesen | |||
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Geschrieben von Gerhard Bayer Ist halt primär ein Problem kleiner Feuerwehren (und des KatS), wo es eben bisher kein Fahrzeug >3,5t am Standort gibt. Ist aber kein Problem des "Feuerwehrnachwuchses" und dessen Engagements sondern letztlich einzig ein Problem der Städte und Gemeinden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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