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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499529 | ||
Datum | 31.07.2008 20:07 MSG-Nr: [ 499529 ] | 101804 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Eichermüller dieses hier: Neues TSF FFW Dießfurt ...und das sind Autos die sich eben nicht wie PKW fahren und deshalb eine andere FE-Klasse bedürfen! Ich hab in 2007 ca. 100.000km mit einem maximal ausgelasteten T4 gemacht. Schon das war manchmal eher LKW- als PKW-Feeling. Von daher bin ich der Meinung, wenn man die Grenze korrigieren sollte, dann bitte nach unten. Geschrieben von Markus Eichermüller PS.: Das Fahrzeug wurde von der Verwaltung nur genehmigt wenn der Stadt keine zusätzlichen Kosten für Führerscheine entstehen. Wie darf man sich das vorstellen? BM: Ok wir kaufen euch euer neues Spielzeug, aber für Führerscheine sorgt ihr bitte selbst. LdF: Danke, danke. Wir freuen uns riesig... Oder wie? Hast du Informationen zum realen Gewicht? Weit über 3,5t sollte das doch nicht liegen, oder? Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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