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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 499551 | ||
Datum | 31.07.2008 20:58 MSG-Nr: [ 499551 ] | 101360 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus Weber 2,8T, da ich ansonsten einen Fahrtenschreiber bekommen hätte Nach der VO (EWG) 3820/85 musst du ab 2,8t die EG-Sozialvorschriften anwenden (Lenk- und Ruhezeiten), einen Fahrtenschreiber brauchst du aber erst bei mehr als 3,5 t Gesamtgewicht (incl. Anhänger). Zwischen 2,8 und 3,5 t kann wahlweise Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber genutzt werden. In der Konsequenz kommt es in deinem Fall aber auf das gleiche raus, egal ob Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber Grüße Micha | ||||
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