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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 499573 | ||
Datum | 31.07.2008 21:22 MSG-Nr: [ 499573 ] | 101597 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Weil endlich eine sinnvolle Einschränkung erlassen wurde, die man gerade zu torpedieren versucht. FEK B ist ein PKW-Führerschein, damit sollte man PKW bewegen können. 4,25t ist kein PKW und erfordert eine andere Ausbildung. Hallo Markus, als ich 1985 meinen 2er machte, da fuhr ich auf einem 8-tonner mit langem Fahrgestell. Nach der Prüfung konnte ich dann alles fahren, was mehr als 7,5 to zGM hatte. Und das darf ich auch noch heute. Schlimmer eigentlich als diese Diskussion ist die fehlende Erfahrung nach dem Erwerb des Führerscheins. Was nützt einem der schönste C / CE, wenn du nie damit fährst? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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