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gesunder Menschenverstand
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAbstände von Behältern zur Außenwand4 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)499765
Datum01.08.2008 10:29      MSG-Nr: [ 499765 ]2171 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Volker Ehrhardtist dies von einer Feuerversicherung gerügt worden.
Versicherung. Klar, Jammern gehört zum Geschäft. Sieht man doch an den prunkvollen Firmenzentralen der Versicherungskonzerne.

Rechtliche Vorgaben stellt wenn dann die Bauaufsichtsbehörde im Baubescheid auf einer (hoffentlich angegebenen und nachvollziehbaren) rechtlichen Grundlage.
Anders die Versicherer. Die Grundlagen geben die Versicherer oft selbst vor, frei nach dem Prinzip:
(Die Vorgaben des Versicherers,) die Gedanken einer Frau, der Magen einer Sau, der Inhalt einer Wurscht - bleibt ewig unerfurscht.

AFAIK hat nur Bayern eine möglicherweise passende rechtliche Vorgabe, die VVB, Verordnung über Verhütung von Bränden. Demnach sind Lager im Freien mit mehr als 100 m³ brennbarem Lagergut 10m von Gebäuden entfernt anzulegen, wenn sie nicht an Brandwände angrenzen.

Ansonsten, was würde passieren, wenn einer der vielen LKW, die dort im Wechsel annähernd dauerhaft an der Laderampe stehen, brennt? Dann müsste es eigentlich eine Vorschrift geben dass LKWs von Laderampen 5m Abstand halten müssen.

Eine Vorgabe wäre vielleicht der GMV, denn die Gitterbox, so poplig sie auch sein möchte, lädt Brandstifter geradezu ein, dort etwas Licht zu machen. Betrieblich könnte also sichergestellt werden, dass die Gitterbox nach Betriebsschluss ins Lager gefahren wird und zu Betriebszeiten draußen steht, denn sie ist ja dort in Nutzung, wie ein Arbeitsgerät. Soll ja in Logistikbereichen auch so sein, Sauberkeit am Arbeitsplatz, besser als wenn das gebrauchte Glump lose rumfliegt.
Außerdem, wo ist im laufenden Betrieb die Brandentstehungsgefahr an einer Gitterbox mit gebrauchtem Verpackungsmaterial? Technischer Defekt am Klebeband oder was?

Ein pures "das darf da net stehen weils so is oder weil ichs so net will" kann durchaus hinterfragt werden.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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 01.08.2008 09:12 Volk7er 7E., Eydelstedt
 01.08.2008 09:14 ., Bad Hersfeld
 01.08.2008 10:29 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 02.08.2008 07:28 Seba7sti7an 7H., Wuppertal / Meiningen

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