News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 499896 | ||
Datum | 01.08.2008 17:03 MSG-Nr: [ 499896 ] | 100971 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Hallo Christian, Geschrieben von Christi@n Pannier ich entdecke da Dinge wie Stromerzeuger, Kabeltrommel und Flutlichttrage, zwei Fässer mit Ölbinder, eine Tauchpumpe sowie Motorkettensäge samt Zubehör. Sollte man sich also nicht wundern, dass das mit 3,5 to. nicht klappt. an sich nicht schlecht aber Verzichtbar wenn Gewichtsmäßig nicht geht. Lichmast ist meiner Nnsicht nach nicht verzichtbar aber den könnte man auch mit 12V betreiben um den Stromerzeuger zu sparen. Aber wer will darauf verzichten wenn alle anderen es haben? Geschrieben von Christi@n Pannier Zum Glück hat man auf so unwichtige Dinge wie Atemschutzgeräte verzichtet.... Tja wir sind halt in Bayern da kann man auch ohne Atemschutz löschen ;-) Wir haben unseres vor zwei Jahren auch ohne beschafft. Atemschutz wir meist aus Kostengründen weg gelassen. Finde ich jetzt nicht so toll aber naja. Wir bilden jetzt zumindes AGT- Träger aus die dann die Geräte der Nachbarwehr nutzen. Vor zwei Jahren als unseres in der Beschaffungsphase war besichtigte ich ein Fahrzeug im Landkreis Kulmbach. Dort genehmigt die Landkreisführung kein Fahrzeug ohne AGT mehr die haben halt dann "nur" einen 12V Lichtmast am Fahrzeug sind aber sehr zufrieden damit. Gruss Markus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|