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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499919 | ||
Datum | 01.08.2008 17:49 MSG-Nr: [ 499919 ] | 101035 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Markus Eichermüller Schon klar wie oft bist mit einem TSF nachts zu einem Baum über der Fahrbahn drausen oder beim zusammenräumen und dann musste schaun wie du deine sachen wieder findest. Das ist doch das Kernproblem: Man versucht aus einem TSF eine Art Mini-HLF für's Dorf zu machen (siehe Dißfurt: Stromerzeuge plus LiMa plus Kabeltrommel plus Flutlichttrage plus Kettensäge plus Tauchpumpe plus Ölbinder) und wenn das mit 3,5 to. nicht geht soll bitteschön die Führerscheingrenze angehoben werden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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