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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499940 | ||
Datum | 01.08.2008 19:24 MSG-Nr: [ 499940 ] | 101501 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Tobias Josef Riesch Ich hab da was im Hinterkopf, dass unsere Nachbarn in der Alpenrepublik genau für diese Fälle einen "Feuerwehrführerschein" haben, wo bei dieser vermutlich noch weiter greift, weil das unserem TSF vergleichbare KLF wegen der 9 Mann 4,9t hat (bitte korrigieren, wenns nicht stimmt. Jaja... die Geschichte des Feuerwehrführerscheins ist eine Geschichte voller Mißverständnisse... Warum können die Ösis das, wo doch die böse EU.....? Weil nicht die EU gegen einen Feuerwehrführerschein ist, sondern Berlin (also die Hauptstadt, nicht das Bundesland), aber Berlin dummerweise Deutschland ist und Berlin alle Versuche diesbzgl. abgeblockt hat. Aber DAS verschweigen die Marktschreier gerne. Dabei könnte es so einfach sein: Der Kommandant drückt dem 18-jährigen Fahranfänger einfach einen Feuerwehrführerschein in die Hand und schon kann man mit dem 11-tonner (H)LF 10/6 durch die Lande kacheln und Nein, geht nicht, weil in Österreich für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins z.B. bei vorhandener FEK B eine praktische Ausbildung von mindestens 12 Unterrichtseinheiten Pflicht ist (Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung, § 2) und anschließend eine Prüfung abgelegt werden muss. Das verschweigen die Marktschreier gerne. Das Ganze gibts natürlich nicht für lau, sondern ist (in der Steiermark, wo es keine eigenen Prüfer gibt) mit Kosten von 650 € (für C) verbunden (plus Lernunterlagen plus Prüfungsgebühr plus Behördengebühren). Das sagen die Marktschreier auch nicht. Wenn man also ohnehin mindestens 12 Unterrichtseinheiten absolvieren muss UND eine Prüfung machen muss UND das auch noch Geld kostet, warum dann ein Feuerwehrführereschein? Warum nicht gleich einen C1 machen, den man (im Gegensatz zum Feuerwehrführerschein) auch im normalen Leben nutzen darf? Weil in Österreich für C eine Promillegrenze von 0.1 Promille gilt und man auch dort als C-Fahrer alle 5 Jahre zum Onkel Doktor muss, um seine Tauglichkeit feststellen zu lassen. Für den besitzer des Feuerwehrführerscheins hingegen gilt eine 0,49 Promille Grenze. Auch wird der AT-Feuerwehrführerschein nur für zehn Jahre ausgestellt, dann ist eine Verlängerung notwendig und erst dann braucht man eine Bestätigung der gesundheitlichen Eignung. Im Klartext: Beim Feuerwehrführerschein in Österreich gehts nur sekundär um ein Gewichtsproblem, aber primär um die Promillegrenze. Nur: Das wissen viele Marktschreier nicht.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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