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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Abstände von Behältern zur Außenwand | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / Meiningen / NRW | 500000 | ||
Datum | 02.08.2008 07:28 MSG-Nr: [ 500000 ] | 2099 x gelesen | ||
Hallo Volker, das einizige was brandversicherungen gerne Versichern sind "Unterwasserflächenbrände". Ein Versicherungs-Auditor sagte zu mir knapp zusammengefasst, die staatlichen Regelungen dienen dazu, die Menschen zu retten, alles andere kann ruhig abbrennen - die Versicherungsregeln dienen dazu, den Sachschaden und die Dauer des Produktionsstillstandes (und somit die von der Versicherung zu zahlenden Beträge) zu senken. Viele der Auflagen der Brandversicherungen machen Sinn, um einen Grundschutz zu gewährleisten. Dann kommt ein Block an Vorgaben, die dazu dienen die Versicherungsprämie zu senken. Das oben beschrieben dürfte zur zweiten Kategorie gehören. Es handelt sich hierbei aber meistens um von der Versicherung selbst festgelegte Vorgaben. Welchen Abstand die Versicherung haben möchte, sollte der Ansprechpartner der Versicherung, die SiFa (ich schlussfolgere aus deinem Text, dass er sich auch mit diesem Thema beschäftigen darf) wissen und es sollte auch im Bericht der Versicherung stehen. Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | ||||
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