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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 500007 | ||
Datum | 02.08.2008 08:58 MSG-Nr: [ 500007 ] | 100832 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Florian Besch: Man ist also entschlossen eine 15 Jahre alte EU Richtlinie zu kippen Geschrieben von Christof Strobl: Sicher wird sich jetzt auch nicht´s ändern, man ist halt 15 Jahre zu spät dran. Och, 15 Jahre? An sich wohl mindestens 27 1/2! GIHL, "Handbuch der Feuerwehrfahrzeugtechnik" (zweite Auflage, 1987): In Kürze ist eine Anpassung der vorstehenden Führerscheinklassen an das im Rahmen der EG geltenden Fahrerlaubnisrecht zu erwarten, deren Grundlage die EG-Führerscheinrichtlinie vom 04.12.1980 ist. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang übrigens auch, daß die 7,5 t-Grenze bei der Führerscheinklasse 3 sich m.W. nur in der alten Bundesrepublik fand, denn bis zur Neuregelung (wann auch immer die stattfand) resp. im Deutschen Reich durften mit dem FS Klasse 3 ebenfalls nur Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden (siehe hier: "Epoche 2" - ganz unten, Führerscheinklassen in den 30er / 40er Jahren bzw. seit es Führerscheine gab) - die 7,5 t -Grenze bestand also eigentlich nicht "schon immer so". Und auch noch übrigens: Um so bemerkenswerter ist die Grenze, wenn man sich vor Augen hält, daß in dieser Zeit diese 7,5 t -Grenze i.d.R. ausreichte, um damit ein ausgewachsenes LF 15 zu fahren (ein LF 15 auf KHD / Magirus-Deutz S 330 / S 3000 hatte z.B. konkret eine zGM von 7.250 kg, der neuere MB 3500 / 311 als LF 15 m.W. ebenfalls (jedenfalls noch eine Zeit lang)). Gruß Daniel | ||||
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