Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500073 |
Datum | 02.08.2008 12:52 MSG-Nr: [ 500073 ] | 101297 x gelesen |
Infos: | 31.08.08 BaWü: EU-Führerschein macht der Feuerwehr Probleme 01.08.08 Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein
|
Themengruppe: | Führerscheine |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Vorausrüstwagen
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Sebastian Siewert
welches Einsatzfahrzeug hat den 4.25 Tonnen?
Vielleicht sollte die Frage dann eher lauten:
Welches Einsatzfahrzeug hat zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen?
Dann wären zu dieser Antwort:
Geschrieben von Ulrich CimolinoELW 1,5
MTF/MZF
TSF XL
VRW XL
KLF XL
usw.
noch einige zu präzisieren:
- Neue TSF mit durchaus sinnvoller (!) Zusatzbeladung (ohne Zusatzbeladung gehen die 3,5t gerade noch so, ob das in ein, zwei Jahren noch so ist, sei mal dahingestellt)
- KLF nach Norm (es sei denn, man beschränkt sich derzeit auf Fahrgestelle, die in naher Zukunft wohl auch durch schwerere ersetzt werden und rechnet mit realitätsfremden 0kg Gewichtsreserven bei Normfeuerwehrleuten)
Dass das derzeitige KLF mit 3,5t nicht sinnvoll zu machen sein scheint (schon bei den ersten Fahrzeugen war das sehr knapp bemessen, damals hatte man beim TSF noch 200kg Luft), dürfte schon lange klar sein. Natürlich kann man jetzt auch über Sinn und Unsinn des KLF an sich diskutieren. Bis die Diskussion dann abgeschlossen ist, landen wir (derzeit schon aktuell) bei der selben Problematik beim TSF.
Um ein aktuelles Fahrzeug mit dem gleichen Material zu beladen, das man schon vor 30 Jahren auf einem TSF hatte, braucht man ein deutlich schwereres Fahrzeug. Unser TSF auf LT31 aus 1978 hat selbst mit 2 PA nachgerüstet und sonstiger Zusatzbeladung noch gute 200kg Reserve bei 3,2t zul. GG. Bei einem heutigen TSF mit identischer Beladung wären evtl. die 3,5t gerade noch so ohne Reserve machbar.
Die entsprechende Regelung wäre für mich durchaus nachvollziehbar. Man darf auch bisher schon mit Klasse B Gespanne bis 4,25t bewegen, also z.B. einen 3,5t-Kleintransporter mit 750kg-Anhänger, daher kommen wohl auch die 4,25t. Derzeit ist es bei den meisten 3,5-Tonnern problemlos möglich, eine Auflastung auf z.B. 3,8t ohne technische Änderung zu erreichen, wird vielfach auch bei TSF schon gemacht, da die 3,5t nicht reichen.
Wenn hier auch immer große Aufschreie kommen bezüglich der Fahrschulausbildung, so weise ich nur mal auf die "Ausnahmeregelungen" bzw. Spezialklassen der Landwirtschaft hin. Spätestens wenn ich die so sehe, ist eine 4,25t-Regelung für Feuerwehren kein Problem.
Klasse L: Da dürfen schon 15 bis 16-jährige Traktoren bis 32km/h und beliebige landwirtschaftliche Gespanne ohne jegliche Gewichtsbeschränkung bis 25km/h fahren. Die Ausbildung besteht nur aus Theorie mit Prüfung und einer praktischen Fahrstunde, meines Wissens ohne praktische Prüfung!
Klasse T: Schon 16-jährige dürfen da Gespanne, für die außerhalb der Landwirtschaft locker Klasse CE fällig wäre bis 40km/h bewegen. Ab 18 sogar bis 60km/h, wenn man's mit LKW über 7,5t vergleicht, die auf Bundes- und Landstraßen ja auch nur Tempo 60 fahren dürfen, ein eigentlich auf Fahrten außerhalb der Autobahn beschränkter CE. Immerhin ist die Ausbildung ja auch an den CE angelehnt. Mindestens genauso lächerlich: Wer Klasse B macht, hat mit Klasse T noch lange nicht BE...
Andere Ausnahme: Anhängerregelung bei Klasse B (ohne E): Während man bei Klasse C und C1 eine klare Regelung hat und selbst bei C1E noch streng beschränkt, darf man bei Klasse B (ohne E) doch einiges an Anhängern ohne spezielle Ausbildung ziehen. Hinter einem Mittelklasse-PKW mit 1500kg Leermasse und 2000kg zul. Gesamtmasse darf man z.B. den Wohnwagen mit 1500kg zul. Gesamtmasse mit Klasse B (ohne E) fahren. Sicherlich gegenüber dem PKW alleine ein wesentlich anderes Fahrverhalten und auch ein deutlich größerer Unterschied als ein Kleintransporter mit 3,5 oder 4,25t zul. GG.
Gruß,
Michael
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|