Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fienanzierung für neues HLF 10/10 | 83 Beiträge |
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 500246 |
Datum | 03.08.2008 11:45 MSG-Nr: [ 500246 ] | 43956 x gelesen |
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Hallo!
Geschrieben von Heiko HanmannDie einstufung macht bei uns natürlich auch die Aufsichtsbehörde und wenn die sagen Sützpuntwehr das ist das so und das heißt laut Brandschutzgesetz und Mindeststärkenverordnung ein HLF oder ein LF 10 nicht zu viel sind!
Dann ist es einfach: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Dann kannst du da auch gleich nach Fördermöglichkeiten fragen.
Geschrieben von Heiko HanmannDie Örtlichren gegebenheiten und der angrenzende Müritznationalpark rechtfertigen dieses auch und ob ihr das so genau abschätzen köönt wage ich auch zu bezweifeln!
Gemeinde Habighorst
Es gibt da im TLF 8/18 Thread einen wunderbaren Vergleich: Gleiche Einwohnerzahl, Naturschutzpark um die Ecke, gleiche Fläche.
Mein Tipp an den jungen Wehrführer:
1. VRW sofort ausmustern. Lebensgefährliche selbstgemachte Einbauten und dazu ineffektiv.
2. Da, wie ich jetzt sehe, das LF 16 TS ein Bundesfahrzeug ist, mit dessen Ausfall bei der Fahrzeugplanung rechnen - es darf ja eigentlich sowieso nicht ein kommunales Fahrzeug ersetzen..
3. VRW und KdoW gegen vernünftigen MTW austauschen.
4. Unter dem Strich bleibt dann Bedarf für einen ländlichen Erstangreifer wie ein StLF bzw. ein gebrauchtes ähnliches Fahrzeug, einen MTW für Jugend und Wettkampf und - falls es wirklich so wild mit dem Nationalpark ist - ein kleines TLF, dann aber mit Hilfe des Landkreises etc.
5. Prüfen, ob man wirklich selber TH VU machen muss. Falls es gar nicht anders geht, TH-Satz und Zubehör auf dem Erstangreifer vorsehen - wird aber knapp in der Größenordnung.
Grüße, Jan
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