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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500253 | ||
Datum | 03.08.2008 11:52 MSG-Nr: [ 500253 ] | 100763 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich
Ja. Das ist aber bei jüngeren FA (und um die geht es ja bei dieser Problematik) eine lange Zeit. Geschrieben von Michael Weyrich Würde mich wundern, wenn man C-Fahrzeuge zur Schulung nehmen würde, da das nicht den Vorgaben für Klasse C1 entspricht. Die Fahrschulen, die ich kenne (übrigens wird komischerweise 20km von Neunkirchen/Saar in Richtung Rheinland-Pfalz in fast allen Fahrschulen der C1 angeboten) haben als Schulungsfahrzeuge für den C1 z.B. Mercedes 814 laufen, für den C und CE dann z.B. einen 1735. Das mag ja selten sein, aber es kommt vor. Viele Fahrschulen verfügen auch nicht über eigene Fahrzeuge und mieten sie sich bei Bedarf bzw. kooperieren mit Kollegen. Geschrieben von Michael Weyrich Da wäre auch nix mit Ablastung. Da für den C das Fahrzeug auch mindestens 12t zul. GG haben muss, für C1 aber max. 7,5t, wird das auch relativ schwierig. Es sei denn, man rennt nach jedem Fahrschülerwechsel zum TÜV und läßt sich eine Auf-/Ablastung eintragen... S.o. Zu der Zeit, als ich meinen FS gemacht habe, gab es diese Fälle. Mitlerweile habe ich mich nicht mehr damit beschäftigt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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