Geschrieben von Michael LinkenbachIch werde mal meinen Bekannten kontaktieren, kann aber dauern, der ist noch unten. Evtl. löst du ihn sogar ab
Danke - glaube ich aber kaum. Es wird ggf. ein Ersteinsatz. Also völlig neues Aufgabengebiet, unbekanntes Gelände, fehlende Infrastruktur usw.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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