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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 W.8, Kahl am Main / Bayern | 500597 | ||
Datum | 04.08.2008 15:23 MSG-Nr: [ 500597 ] | 100662 x gelesen | ||
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Hallo zum einen ist meiner Meinung nach dazu zu sagen, dass damit aus welchen Gründen auch immer nicht wirklich eine Verbesserung des Problems eintritt, sondern es lediglich um, wie in diesem Fall eine 3/4 Tonne Verschiebung geht. zum zweiten muss ich meiner Meinung nach auch sagen, dass wenn auf diesem Gebiet etwas passieren sollte, es die komplette Führerscheinzulassungsverordnung und der Einteilung von Klassen und Tonagen gehen sollte. Ich möchte nur ein Beispiel dazu nennen, es hat alles sein für und dagegen, dass ist auch klar, aber nur kurz: Ich darf mit 16 Jahren Führerschein KLasse T erwerben und einen landwirtschaftlischen Zug lenken , Traktor + Hänger + Hänger mit 40 Tonnen. Nun erwerbe ich Führerscheinklasse B mit 18 Jahren und bekomme nicht einmal BE erteilt.., was wiederum bedeutet an meinem Auto dürfte ich keinen "größeren" Hänger ziehen. Etwas ähnliches ist die Klasse C zu erwerben, mit dem ich ein einzelnen Lkw mit 30 Tonnen fahren darf, aber an ein 7,5 Tonner nicht einmal einen 1 Tonnen Hänger ziehen dürfte. Jeder hat seine Meinung und kann andere Ansichten dazu haben und ich wollte hier nur beispielhaft aufzeigen was innerhalb unserer Führscheinregelung sein kann, die Zahlen sind nur Beispiele und innerhalb der erlaubten Grenzen ausgedacht. Danke Gruß Dominik | ||||
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