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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500600 | ||
Datum | 04.08.2008 15:42 MSG-Nr: [ 500600 ] | 100677 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dominik Wütscher Ich möchte nur ein Beispiel dazu nennen, es hat alles sein für und dagegen, dass ist auch klar, aber nur kurz: Ich darf mit 16 Jahren Führerschein KLasse T erwerben und einen landwirtschaftlischen Zug lenken , Traktor + Hänger + Hänger mit 40 Tonnen. Wie schnell darfst Du damit fahren - und v.a. WER fährt normalerweise damit? Ich kenne eigentlich keinen Gelegenheitslenker solcher Dinger, dafür sind die Traktoren zu teuer... Geschrieben von Dominik Wütscher Nun erwerbe ich Führerscheinklasse B mit 18 Jahren und bekomme nicht einmal BE erteilt.., was wiederum bedeutet an meinem Auto dürfte ich keinen "größeren" Hänger ziehen. Mit Anhänger zu fahren (zumal in Städten und mit größeren Geschwindigkeiten) soll was anderes sein, als mit Traktoren. Zumindest habens die Verkehrs- und Führerscheinrechtler bisher so gesehen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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