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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 500616 | ||
Datum | 04.08.2008 16:10 MSG-Nr: [ 500616 ] | 100154 x gelesen | ||
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Mist vertippt. Also nochmal: ich bin zwar nicht Dominik, aber in der gleichen Situation. Mit dem Führerschein der Klasse T darf man ab 18 mit Landwirtschaftlichen Zügen mit 60 km/h und 40 t auf dt. Straßen fahren. Ich finde es auch etwas merkwürdig, das ich hinter mein Auto aber keinen größeren Anhänger hängen darf, aber naja mit Führerschein lässt sich eben Geld verdienen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | ||||
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