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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500680 | ||
Datum | 04.08.2008 19:17 MSG-Nr: [ 500680 ] | 99933 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Dann schau dir mal Größe, Leistung und Geschwindigkeit neuerer Traktoren bzw. Gespanne an, die man mit T durchaus fahren darf. Dagegen sind TSF, KLF und MTW geradezu lächerlich. Die fahren übrigens sowohl auf dem Lande als auch schon mal im Stadtverkehr (z.B. bei der Ablieferung der Ernte). Physik gilt übrigens auch für die Landwirte, auch wenns man nicht glauben (wissen) mag: http://www.antennewest.de/2008/05/24/luxemburg-umgefallener-traktoranhanger/ http://www.weshow.com/de/p/29820/ford_5000_traktor_unfall http://www.weshow.com/de/p/21107/diashow_mit_traktorpannen Anhänger in 2 Richtungen umgefallen, Fahrer 17 usw. Die Menge an Material ist grenzenlos... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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