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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fienanzierung für neues HLF 10/10 | 83 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 500685 | ||
Datum | 04.08.2008 19:39 MSG-Nr: [ 500685 ] | 43095 x gelesen | ||
Moin, Da haben einige Kommunen nette Schlupflöcher gefunden. Schritt 1) Man gründe einen Zweckverband und beauftrage ihn mit der Wasserversorgung Schritt 2) Man lasse diesen erklären, dass er zur Inansprucnhame von Fördermitteln nur exoplizit auf brauchwasserbedarf dimensionierte Leitungen verbauen darf Schritt 3) Man verweise als Kommune auf den Zweckverband, der seinen aufgaben nicht nachkäme. Aber da könne man halt nix machen, wenn sich dieser weigert. ...und immer schön drauf hoffen, dass kein Bürger merkt, dass Zweckverband und Kommune letztlich doch identisch sind bzw. der ZV aus einem Zusammenschluss von Kommen besteht... Mal ein Beispiel: http://www.stz-online.de/nachrichten/regional/badsalzungen/fwstzslzlokal/art2446,800912 Zurück zur Feuerwehr - was soll einen bitte dran hindern, einen nicht die Mindestmenge bringenden Hydranten zu nutzen? Beschlagnahmen und fertig, sollten wider erwarten Schäden auftretn, Rechnung an Kommune. Sind halt vielelicht nur 200 Liter/Min, reicht immer noch für den Carport oder Zimmerbrand (gerade da, wo es ggf. noch was zu retten gibt). Hat man noch einen Tank dabei, kann man diesen als Puffer nutzen. Der durschnittliche Durchfluss beim IA mit Impulslöschen ist doch ganz erheblich unter dem Nennwert des Rohres. Gruß, Thorben | ||||
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