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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Wer hatte in D Einsätze: Herbeiführung Explosion durch Kernenergie | 6 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 500695 | ||
Datum | 04.08.2008 20:18 MSG-Nr: [ 500695 ] | 3467 x gelesen | ||
Hallo! Ich denke nicht das wir was verpasst haben. § 307 Abs. 1 StGB ist ein sogenanntes echtes Unternehmensdelikt "wer es unternimmt". Da gibt es keine Versuchsstrafbarkeit, weil nach § 11 Nr. 6 StGB sowohl der Versuch als auch die Vollendung enthalten ist. Falls jetzt einer sagt: Hey aber die haben doch in der Tabelle geschrieben Versuche 1. Jep, das wird dann vermutlich die Strafbarkeit nach § 307 Abs. 2 als Versuch sein, denn der Absatz 2 stellt kein Unternehmensdelikt sondern ein Erfolgsdelikt mit einer Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination dar. Also 6 mal der 307 Abs. 1 mit dem Versuch der vom "unternehmen" gedeckt ist und 1-mal der 307 Abs. 2 StGB als echter Versuch. Also: Bitte gehen sie weiter ... es gab nix zu sehen! ;-) Gruß Sveb | ||||
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