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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 500808 | ||
Datum | 05.08.2008 12:09 MSG-Nr: [ 500808 ] | 99338 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Ulrich Cimolino: hatte ich auch so ähnlich geschrieben, einer der Diskutanten behauptete das Gegenteil.. Jepp, und das ist auch aus meiner Sicht ziemlicher Unfug (meine: "gelegentliche Erntehelfer / Führerscheinneulinge werden mal eben so losgeschickt"; wie übrigens auch der Rest der betreffenden Postings, sagen wir mal, nicht grade "vorurteilsfrei" sind...). Mich, als "Gelegenheitsfahrer" (mit CE) hat man jedenfalls nicht ohne umfassende Einweisung und einige Fahrten unter Aufsicht auf die Allgemeinheit losgelassen. Und auch mir wäre, übrigens bei stehendem Gespann - Standort etwas blöd gewählt..., mal beinahe eine Mulde mit 20 t Rüttelerde umgekippt bzw. habe ich den Schlepper auch schon bis zu den Achsen eingerodet (wäre fü die tollen Clips "gut gekommen", Vorspann stand aber ohnehin schon daneben, war einkalkuliert). Was hier meiner Meinung nach hier außerdem etwas untergeht: Wer macht den - womöglich auch noch mit 16 - den Führerschein T (oder von mir aus L)? Das dürften doch wohl in aller Regel Töchter / Söhne von Landwirten sein resp. Menschen, die mit dem Metier irgendetwas zu tun haben (denke mal, mehr als 90% der Normalfahrer werden nie im Leben einen Traktor in die Finger bekommen), die nicht selten vom Fahren her ohnhin schon "vorbelastet" sind. Die Klassen L und T hier in die Diskussion mit einzubeziehen halte ich daher für wenig hilfreich / zielführend. Gruß Daniel | ||||
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