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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501093 | ||
Datum | 06.08.2008 17:33 MSG-Nr: [ 501093 ] | 2665 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten? Ja. Das läuft im Zweifel immer unter dem allgemeinen Begriff Amtshilfe. Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium. Gefahrenabwehrrecht ist i.d.R. Landesrecht. d.h. es gibt keine dafür zuständige Bundesbehörde... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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