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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzhilfe in einem anderen Bundesland8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501093
Datum06.08.2008 17:33      MSG-Nr: [ 501093 ]2665 x gelesen

Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten?

Ja. Das läuft im Zweifel immer unter dem allgemeinen Begriff Amtshilfe.

Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium.

Gefahrenabwehrrecht ist i.d.R. Landesrecht. d.h. es gibt keine dafür zuständige Bundesbehörde...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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