Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Feuerwehrmann entrinnt bei Feldbrand nur knapp dem Flammentod | 74 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501273 |
Datum | 07.08.2008 10:47 MSG-Nr: [ 501273 ] | 27224 x gelesen |
Infos: | 06.08.08 Fortbildungsangebot
|
Themengruppe: | Einsatzunfälle |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Mike BöttnerWas nutzt es, wenn ich 150 Stunden Übungsdienste anbiete, die nur von der Hälfte genutzt wird und das Angebotene kompletter Schund ist?
Ich vermute mal, daß bei den meisten Wehren mit einsprechender Fortbildungsquantität auch eine gewisse Qualität vorhanden ist, da man einfach die Notwendigkeiten erkannt hat. Somit dürfte auch die Anwesenheitsquote (mal abgesehen von Wechselschichtlern F/S) deutlich über 50% -eher sogar 80%- liegen.
Aber schau dich doch einfach mal im WWW um (dienstpläne gibt es da wie Sand am Meer) wie viele Wehren aufgrund zu geringen Fortbildungsangebots noch nicht einmal die in der FwDV 2 vorgeschriebenen 40 U-Std. pro FA realisieren. Wenn du sehr Streßresistent bis, dann kannst du dir ja auch mal den Spaß machen zu fragen warum dem so ist. Ich glaube kaum, daß die Antworten dir gefallen werden...
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|