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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Bestuhlung bei Veranstaltung | 32 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 501542 | ||
Datum | 07.08.2008 19:43 MSG-Nr: [ 501542 ] | 17008 x gelesen | ||
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Tach, Geschrieben von Stefan Ganswindt Meine Frage ist, liege ich mit meiner Einschätzung der schwere des Verstoßes richtig oder nicht? Naja.. grundsätzlich ja. (sorry wg veraltetem Link, ich hab nicht genau aufgepasst) An der LFS Kassel wurde uns das so geschildert. Du reklamierst als Brandsicherheitsdienst beim Veranstalter dein Problem. 1. er kanns ändern.... beste Lösung 2. er ändert es nicht... du machst einen Aufstand.. mehr geht bei dir nicht 3. Du holst einen Vorgesetzten....der schaut sich das nochmal an ... redet mit dem Veranstalter ob dieser nun was ändert....ich geh nicht davon aus 4. Nun holt derjenige das Ordnungsamt(?) und der kann dann anordnen das die Beschwerden beachtet werden. Wenn nicht.. kann dann die Veranstaltung geschlossen werden. Somit bist du immer auf der richtigen Seite. Hundertprozentig könnte ich es dir für Österreich (Wien im speziellen) sagen... da sitzt nämlich das zuständige Baumagistrat und Jurist der Polizei mit in der Veranstaltung. Diese können die Veranstaltung schliessen. Peter Ich würde an deiner Stelle deinen Kommandanten hinzuziehen...und dann mit diesem die weiteren Schritte durchgehen. Letzendlich muss er entscheiden wie weit er etwas verantworten möchte und wie weit er gehen will. Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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