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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Whistleblowing | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 501601 | ||
Datum | 08.08.2008 08:44 MSG-Nr: [ 501601 ] | 4800 x gelesen | ||
Wenn ich an einem mir zur verfügung gestellten Fahrzeug Sicherheitsmängel feststellen würde, sehe ich es auch im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als notwendig, dieses sachlich formuliert schriftlich an die Verantwortliche Stelle zu melden. (Aus der Sichtweise einer zuständigen Führungskraft) Damit liegt zumindest erstmal der schwarze Peter bei der übergeordneten Stelle. Dann müsste man sehen, ob was unternommen wird oder nicht und ggfls weitere Maßnahmen ergreifen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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