Geschrieben von = anonym = Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst.
Damit liegst du durchaus auf der richtigen Schiene.
Wenn dir als Versichertem etwas auffällt, Meldung an den Vorgesetzten, klar.
Als Muster für die Meldung könnte z.B. die "Meldung des Sicherheitsbeauftragten", GUV-I 8542 (Link) dienen.
Zugführer bzw. Gruppenführer haben als Vorgesetzte der Mannschaft ebenfalls Unternehmerpflichten, sprich, diese sind in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich auch ohne ausdrückliche Beauftragung für den Arbeitsschutz zuständig.
Bedeutet, diese müssen unmittelbar Maßnahmen ergreifen. Auch gilt natürlich die Meldepflicht nach oben an den Unternehmer, sprich die Kommune.
Diese Meldung müsste dann von Seiten des Unternehmers, sprich Kommune, Folgen haben, sei es die "Stilllegung" der Arbeitsmittel, klare Benutzungshinweise (Betriebsanweisung), oder eine Nachbesserung.
Passiert nichts, kannst du dich als Versicherter weigern, die Arbeitsmittel zu benutzen. Auch kann (sollte) durchaus eine Meldung an die Unfallkasse erfolgen.
Derartige Meldungen von Versicherten werden bei den Unfallkassen grundsätzlich vertraulich behandelt, heisst, der Unternehmer erfährt nichts von einer Meldung.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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