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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Whistleblowing | 16 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 501647 | ||
Datum | 08.08.2008 14:21 MSG-Nr: [ 501647 ] | 4491 x gelesen | ||
Sehenden Auges eine Gefahr tolerieren und untätig bleiben führt, wenn was passiert, dazu, dass man an Dich herrantreten kann und wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Meldung an den Vorgesetzten oder den Sicherheitsbeauftragten; Meldung an DESSEN Vorgesetzten, wenn er offensictlich untätig bleibt; Meldung an die FUK (GUV). -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | ||||
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