Hallo,
Geschrieben von = anonym = Fiktives Beispiel: Ein Löschfahrzeug/Anhänger wird von der BF/dem Werk an eine FF/Stadtteilwehr ausgeliefert - es stellt sich heraus, dass das Aussteigen/die Entnahme von Geräten nur mit Kraxelei und bestimmt nicht nachts, bei Regen möglich ist.
Als privatwirtschaftliche Firma würde ich jetzt das ganze zurückschicken
.. und genau das würde ich als Feuerwehr auch tun, bzw. die Karre gleich im Werk zur Nachbesserung stehen lassen.
Geschrieben von = anonym = ob die Kameraden nicht vergrätzt sind, weil das neue Auto wieder vom Hof muss,
Wenn man bei der Baubegleitung bzw. Endabnahme sich auf die Sache und nicht auf Brötchen mit Feuerwehrmarmelade und Bier konzentriert, kommt es gar nicht erst soweit, dass das passiert.
Wenn man das versäumt hat, hiift meiner Meinung nach nur noch das hier:
Geschrieben von = anonym = Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich
Genau, Mustertext halte ich für übertrieben, einen Dreizeiler, dass man dieses und jenes für gefährlich hält, weil so und so, sollte jede Führungskraft hinbekommen.
Geschrieben von = anonym = bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?)
Aufsichtsbehörde.
Geschrieben von = anonym = Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert?
solange nichts passiert nichts, ansonsten u.U. kritische Fragen.
Grüße
Micha
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