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Thema | Erste 3 Beiträge erst nach Prüfung freischalten, war: Whistleblowing | 34 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 501853 | ||
Datum | 09.08.2008 11:53 MSG-Nr: [ 501853 ] | 7539 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Wir meinen, daß er das sehr wohl darf, aber das entweder anonym machen sollte oder so formuliert, daß man ihm daraus keinen Strick drehen kann. dito. Wobei dem "Newbie" nur ein Hinweis auf evtl. Fehlverhalten gegeben werden soll und keine direkte Zensur betrieben werden soll. Wenn der User es nach dem Hinweis immernoch genauso veröffentlichen will, dann darf er das gerne tun. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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