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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Pendelverkehr MTW außerhalb der Feuerwehr | 40 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502206 | |||
Datum | 11.08.2008 17:15 MSG-Nr: [ 502206 ] | 10815 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Schindler Sind Feuerwehrfremde bei einer Mitfahrt versichert? Das ist einer KFZ-Haftpflicht ziemlich egal. Es wird ja auch der Schaden eines eventuellen Unfallgegners getragen - selbst wenn der nicht bei der Feuerwehr ist. Das Problem ist meines Erachtens eher eine andere Nutzungsart des Fahrzeugs (gew. Personenbeförderung). Es dürfte -sofern der Versicherungsvertrag eine solche Einschränkung hat- eher darauf hinauslaufen, daß die Versicherung zahlt und beim Halter -aufgrund der anderen als der versicherten Nutzungsart- die Hand aufhält. MkG Marc
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