Rubrik | Taktik |
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Thema | Ausbildung zum Betreiben von Bereitstellungsräumen | 32 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 502550 |
Datum | 12.08.2008 23:44 MSG-Nr: [ 502550 ] | 12098 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Geschrieben von Michael RoleffAuch die Mannschaft sollte wissen, was ein BR ist und wie man sich da verhält ;-))
Liebend gerne, aber irgendwie steckt man recht fest, wenn man keinen GF / ZF LG hat um sich gerade in diese Richtung weiter zu entwickeln. Ist schon manchmal recht Demotivierend.
Geschrieben von Michael RoleffDer Fehler, Einheiten statt Kompetenzen anzufordern ?
Bestreite ich nicht, kommt mit sicherheit zu oft vor. Hier wie auch sonst wo. Und am ende kann man das Feuer austrampeln.
Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.
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