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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 502627 | ||
Datum | 13.08.2008 12:28 MSG-Nr: [ 502627 ] | 24101 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Ich finde solche Anweisungen korrekt, es gibt einfach diverse Berufe, wo ein korrektes Aussehen Pflicht ist. Was heißt denn bei Dir "korrekt". Die Ansichten darüber sind da offentsichtlich unterschiedlich. Um deine Vergleiche mal auf die Feuerwehr zu projezieren: Was Kleidung angeht, gibt es schliesslich Dienstkleidung, deren Tragen einfach notwendig ist. Piercings & Co. fallen aufgrund der Arbeitssicherheit weg. Gleiches gilt für offen getragenes Haar. Da bleibt nicht mehr viel übrig. Haarfarbe: Was interessiert mich die Haarfarbe des Feuerwehrmanns oder Rettungsassistenten (oder Arztes oder oder oder) Lasse ich mich nur von angegrauten Herren behandeln und nur blonde Feuerwehrleute dürfen meine Wohnung löschen? Wenn Du dein Vertrauen ausschliesslich auf solchen Äußerlichtkeiten begründest, dann tut mir das sehr Leid. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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