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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung Zieh - Fix auf Fzg | 87 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 503494 | ||
Datum | 17.08.2008 09:46 MSG-Nr: [ 503494 ] | 43424 x gelesen | ||
Bis jetzt hat sich bei der ganzen Diskussion keiner über den rechtlichen Aspekt bei diesem Gerät geäußert. Beispiel Waffengesetz: Als berechtigte Person zum Führen einer Schusswaffe muß ich den ungehinderten Zugriff auf diese Waffe durch geignte Maßnahmen z.B. klassifizierter Waffenschrank ausschließen. Wie sieht hier die abschließende rechtliche Regelung beim Ziehfix aus? Oder gibt es hier nur eine abstrakte Ableitung von anderen rechtlichen Regelungen die noch nicht genannt wurden? | ||||
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