Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Aufnahme in die FFW Freiberg verweigert! | 29 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 503680 |
Datum | 18.08.2008 13:57 MSG-Nr: [ 503680 ] | 8508 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Christian BergmannMit dem Anliegen an sich kann man ja auch nochmal beim Ordnungsamt tätig werden oder auch den/die Vorsitzende(n) des Feuerschutzausschusses informieren. Lohnt sich vielleicht auch noch ein wenig die "Ehrenamtskeule" rauszuholen. Nach dem Motto: "Hier, da will sich einer für das Gemeinwohl engagieren, darf es aber nicht."
Wurden Widerspruchsverfahren in Nds nicht vor etwa drei Jahren abgeschafft und man muss jetzt bei jedem Mist innerhlab von vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen? Mit Glück ist das noch bei offensichtlichen Fehlern in der Bearbeitung auf Kulanzbasis zu regeln, wenn es um inhaltliche Aspekte geht, bleibt nur noch das Gericht... Gilt natürlich nicht, wenn Behörden plötzlich anderer Meinung sind, Die sind auf einmal getroffene Entscheidungen nicht festgelegt, sonst klönnten sie ja nicht kulanzbasierte Änderungsbescheide zustellen. Bürger wird benachteiligt => kann nur noch klagen. Behörde bemerkt Fehler zu ihrem Nachteil => einfach ändern. :-/
Gruß,
Thorben
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|