Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Altpapier / Tiefgarage | 13 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 504858 |
Datum | 22.08.2008 08:45 MSG-Nr: [ 504858 ] | 7269 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo Sabina!
Geschrieben von Sabina KüchlerUnd irgendeine Ausnahmeregelung, gerade für Schwerbehinderte, kennst Du nicht zufällig?
Ich weiß jetzt zwar nicht, in welcher Form du Schwerbehindert bist, aber gerade da macht IMHO eine solche Ausnahmeregelung keinen Sinn. Wenn du z. B. von einem Behinderten ausgest, der zum größten Teil gelähmt ist, wird das schwer im Falle eines Falles, dass er sich in selber Sicherheit bringt.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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