News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505176 | ||
Datum | 23.08.2008 20:03 MSG-Nr: [ 505176 ] | 99226 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Werden Menschen durch Eintritt in die FW zu besseren Fahrern? Sicherlich nicht. Geschrieben von Julian Holsing Beispiel: Gegenbeispiel: Kurt Müller hat den alten 3er Führerschein, hilft ab und an bei Landwirt Meier aus und läßt seinen alten rosa Lappen in den neuen Kartenführerschein umschreiben. Völlig legal beantragt er Klasse T und darf von nun an beliebig schwere landwirtschaftliche Gespanne bis 60km/h fahren, was er vorher nicht durfte. Gibt's dafür einen Grund? Und hier werden Worte um 750kg gemacht... Noch eins: Oma Meier hat den 3er Führerschein 1960 gemacht und ist noch nie was größeres als ihren Kleinwagen gefahren. Jetzt will sie aber umziehen und darf doch glatt auch den 7,5-Tonner Miet-LKW fahren, obwohl sie sowas noch nie in ihrem Leben gefahren hat. Bestandsschutz macht's möglich... Sie dürfte auch die 125er ihres Enkels fahren, wenn sie Lust dazu verspürt, obwohl sie noch nie auch nur ein Mofa gefahren ist. Ihr Sohn, der seinen PKW-Führerschein 1985 gemacht hat und vorher zwei Jahre lang ein Moped gefahren hat, darf das aber nicht. Auch wieder so ein Bestandschutz-Irrsinn. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|