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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505244 | ||
Datum | 24.08.2008 11:44 MSG-Nr: [ 505244 ] | 99204 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Bei mir hätte es auch später keinen generellen Bestanddschutz für alle Welt gegeben. Nur wer aktuelle Fahrerfahrung (Fahrtenbücher, Tachoscheiben) >3,5t <7,5t in nennenswertem Umfang nachweisen kann hätte bei mir diesen Bestandsschutz bekommen. Hallo, du magst ja mit deiner Meinung Recht haben, die ich übrigens nicht teile. Aber wie kontrollierts du dann, ob jemand mit C / CE irgendwelche Fahrten macht. Der muss alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung und damit hat sich´s. Keiner kontrolliert und derjenige/diejenige darf fahren was der LKW-Markt so hergibt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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