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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Siegen / NRW | 505251 | ||
Datum | 24.08.2008 12:09 MSG-Nr: [ 505251 ] | 98887 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner du magst ja mit deiner Meinung Recht haben, die ich übrigens nicht teile. Das kontrolliert keiner. Aber der FSK 2 bzw C/CE Inhaber hat auch mal Fahrschule auf einem LKW gemacht, im Gegensatz zum alten Führerschein Klasse 3, da hat der Inhaber mal auf nem PKW gelernt und sich dann eventuell Fahrpraxis auf LKWs <7,5t erarbeitet. Hat er diese Fahrpraxis nicht, dann sollte er diese Fahrpraxis auch besser in der Fahrschule als allein auf der Straße erwerben. mfg. Markus | ||||
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