News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505261 | ||
Datum | 24.08.2008 13:29 MSG-Nr: [ 505261 ] | 99204 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Hallo, geschrieben von Jürgen Häfner: Vor allem mit dem Hintergrund, daß Alt-Dreier-Besitzer einen Lastzug mit Anhänger von 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe mit einem Zuggewicht von 18,75 Tonnen fahren dürfen. Also quasi auf dem Golf II gelernt und dann so einen ausgewachsenen LKW pilotieren. Eben, ist auch eines meiner liebsten Beispiele. 7,5-Tonner klingt noch gar nicht so schlimm, aber diese Kombi macht schon etwas nachdenklicher... Meiner Schwester z.B., die seit dem Erwerb der Klasse 3 vor rund 12 Jahren kaum noch mal selbst einen PKW bewegt hat, könnte an sich / per Gesetz niemand verwehren, morgen Früh mit so einem Geschoß loszufahren. Völliger Wahnsinn! Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|