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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505297 | ||
Datum | 24.08.2008 16:40 MSG-Nr: [ 505297 ] | 99462 x gelesen | ||
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Völliger Wahnsinn! Stimmt 2,5to 2,8to 3,5to 7,5to alles kappes! Die technischen Grundlagen die bei Einführung der Gewichtsgrenzen gültig waren haben sich in Staub verwandelt, aber das berücksichtigt hier und heute niemand mehr. Ein moderner 7,5to lässt sich mit Ausnahme der Größe sehr viel leichter und damit sicherer bewegen und stoppen als wie ein Käfer Bj. 65. Von daher halte ich die Kilozählerei alleine für Bödsinn. Abmaße X Kilowatt X Gewicht X Geschwindigkeit X Achsen/ Räder Daraus sollte ein helles Köpfchen eine EU-Formel basteln, alles andere ist blödsinn! Sinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to Dann werde ich meinen PKW (vormals Mehrzweckfahrzeug) und Anhänger verkaufen und meine Firma schließen müssen, Kl. C fällt bei mir wg. rot/grün Schwäche aus. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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