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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten68 Beiträge
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP505310
Datum24.08.2008 16:58      MSG-Nr: [ 505310 ]15856 x gelesen

Geschrieben von Alex LoskyllAusgenommen sind solche Fahrzeuge, die nur alternativ eingesetzt werden können.
Was heißt das denn genau?
Werden dann Fahrzeuge wie Kommandowagen, MTF, usw auch bewertet? Wieso stehen in der Aufzählung auch die Anhängeleiter und sonstige Anhängen?

komplettes Zitat:
Geschrieben von Alex LoskyllAusrüstung mit Feuerwehrsicherheitsgurten
Auf den Fahrzeugen sind Feuerwehrsicherheitsgurte in der Anzahl bereitzuhalten, die der Hälfte der gerätebezogenen Mannschaftsstärke entspricht. Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle fahrbaren Geräte (Löschfahrzeuge, Schlauchwagen, Gerätewagen, Drehleitern, Anhängeleitern, sonstige Feuerwehrfahrzeuge und Anhänger) zu gleicher Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können. Ausgenommen sind solche Fahrzeuge, die nur alternativ eingesetzt werden können. Hier ist nur das Gerät in Ansatz zu bringen, das die größere Personalstärke erfordert.




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