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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505329 | ||
Datum | 24.08.2008 17:41 MSG-Nr: [ 505329 ] | 98953 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Thomas Middeke: klares Nein, weil er ja nur bis 3,5to ausgebildet wurde Fast, er (sie) wurde in der Regel auf 1 bis 1,5 t im PKW-Blechkleid ausgebildet, und um auch große PKW oder das, was früher Bulli und heute Van genannt wird, bewegen zu dürfen, wurde das Limit bei 3.500 kg festgelegt. Aber ist Sohnemann 18J. mit FSKl. B ausgebildet mit 290Km/h über die BAB zu jagen? Nein, und deshalb ist das vergangenen Montag hier z.B. auch fast tödlich ausgegangen - steht aber auch auf einem ganz anderen Blatt. Aber übrigens: Bei Krädern gab es so viele deratige Unfälle, daß dort tatsächlich eine 25 kW / 34 PS Grenze eingeführt wurde; gut, daß es bei Feuerwehrs relativ wenige Lösch-Motorräder gibt, möchte mir die "warum ausgerechnet 34 PS, die jüngeren Kameraden dürfen unser 40 PS-Krad gar nicht fahren, können wir die Grenze nicht einfach verschieben..." -Diskussionen gar nicht ausmalen... Gruß Daniel | ||||
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