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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505339 | ||
Datum | 24.08.2008 17:56 MSG-Nr: [ 505339 ] | 98908 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland Fast, er (sie) wurde in der Regel auf 1 bis 1,5 t im PKW-Blechkleid ausgebildet, und um auch große PKW oder das, was früher Bulli und heute Van genannt wird, bewegen zu dürfen, wurde das Limit bei 3.500 kg festgelegt. Als man, wie in diesem Thread schon mehrfach festgestellt, europaweit mit Ausnahme von Deutschland die 3,5t-Grenze festgelegt hat, waren PKW und Kleintransporter noch weit von dieser Grenze entfernt. Damals waren Fahrzeuge mit 3,5t schon fast ausgewachsene LKW. Ein VW Bulli der ersten Generation lag noch deutlich unter 2t (!!!) zul. GG. Irgendwas hat man sich wohl dabei gedacht, damals die Grenze eben nicht so zu ziehen, dass Kleintransporter nicht mehr mit dem PKW-Schein gefahren werden dürfen, wäre dies so gewesen, hätte man damals eher bei ca. 1,5t eine Grenze ziehen müssen. Auf heutige Fahrzeugklassen angepasst müßte man korrespondierend mit der 3,5t-Festlegung früherer Jahre diese Grenze eigentlich bei ca. 4,5 bis 6t ziehen. Geschrieben von Daniel Ruhland Aber übrigens: Bei Krädern gab es so viele deratige Unfälle, daß dort tatsächlich eine 25 kW / 34 PS Grenze eingeführt wurde; gut, daß es bei Feuerwehrs relativ wenige Lösch-Motorräder gibt, möchte mir die "warum ausgerechnet 34 PS, die jüngeren Kameraden dürfen unser 40 PS-Krad gar nicht fahren, können wir die Grenze nicht einfach verschieben..." -Diskussionen gar nicht ausmalen... Dort darf man aber nach 2 Jahren beschränktem Führerschein ohne weitere Prüfungen offene Motorräder fahren. Wäre vielleicht auch was für den Klasse B-Führerschein: In den ersten 2 Jahren max. 2,8t und max. Fahrer + 4 Sitzplätze, danach 4,5t und Fahrer + 8 Sitzplätze. Gruß, Michael | ||||
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