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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505368 | ||
Datum | 24.08.2008 19:07 MSG-Nr: [ 505368 ] | 98883 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Aber nur Altinhaber der Klasse 2. Andere generell alle 5 Jahre, wird sich also in einigen Jahren (ca. 2030) erledigt haben, da es dann keine entsprechenden Altinhaber mehr geben wird. Hallo, Altinhaber müssen ab dem 50. Lebenjahr auch zur Untersuchung und dann auch alle 50 Jahre. Hab´s voriges Jahr so machen müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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