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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505371 | ||
Datum | 24.08.2008 19:22 MSG-Nr: [ 505371 ] | 98511 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Dafür fahren sich die alten Kisten aber wie "echte" LKW während heutige Kleintransporter doch in vielen Dingen PKW-ähnlich sind. Damals waren auch die meisten PKW deutlich kleiner wie heute. Ich hab im letzten Jahr 80.000km mit einem solchen ausgelasteten Kleintransporter gemacht. Fährt sich sehr PKW-ähnlich. Bis du die Kiste mit 180 mal kurz anhalten musst, oder bis du mal bei Blitzeis im Schwarzwald warst... Alles über 2,8t ist kein PKW! Geschrieben von Michael Weyrich Die Frage ist eher, warum man die Führerscheinklassen ausgerechnet und ausschließlich am zul. Gesamtgewicht festmacht. Weil alles andere wieder zu einer EU-Gesetzesvorlage führen würde,die kein Mensch mehr versteht. Und soll ich wetten welcher LFV dann am lautesten auf die Brüsseler Bürokratie schimpft? Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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