Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Sinn der Staffelbesatzung auf Drehleitern | 60 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505396 |
Datum | 24.08.2008 20:33 MSG-Nr: [ 505396 ] | 23834 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
geschrieben von Josef Mäschle:
Zunächst mal: Die Kraftdrehleitern im 3. Reich hatten nur zwei Sitzplätze.
Nein. Das mag für die vom RMI 1940 genormten LDL, SDL und GDL gegolten haben (ich denke, Du beziehst dich hier auf das im anderen Posting genannte Buch von 1942), die KL 26 (Kraftfahr-Drehleiter) des SHD (verantwortlich war hier das RLM) hatten immer eine Staffelbesatzung und vor der Herausgabe der Baurichtlinien durch das RMI kommunal beschaffte DL hatte in aller Regel ebenfalls eine Staffelbesatzung.
Ich gehe von folgender Überlegung aus: Personal gibt es genug, Autos nur sehr begrenzt. Wenn ich also mit einer Dl auch ein paar Leute mehr transportieren kann, warum dann nicht?
In den 30er Jahren bestand ein typischer, großstädtischer Löschzug üblicher Weise nur aus einer Kraftspritze und einer (Kraftfahr-) Drehleiter, Tanklöschfahrzeuge (mit größeren Löschwasserbehältern) waren noch recht selten.
Atemschutz wurde damals (vor 1970 als Orientierung) eh vergleichsweise selten bzw. umluftabhängig eingesetzt, insofern waren keine zusätzlichen PA für die Staffel auch kein taktisches Defizit.
Hier - Peine - befanden sich interessanter Weise die ersten beiden sog. Heeresatmer ausgerechnet auf der im Februar 1939 beschafften (Staffel) DL 24+2.
Gruß
Daniel
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